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Bochumer Informationsrechts- und Informationssicherheitstag
ePrivacy: Auf dem Weg zur Modernisierung durch bereichsspezifische Regelungen im Bereich der elektronischen Kommunikation und des Online-Marketings?
Bochum – 6. Juni 2019

Am 25. Mai 2018 ist mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ein neues Kapitel des EU-Datenschutzrechts aufgeschlagen worden. Dieses Kapitel soll nach einer Initiative der EU-Kommission voraussichtlich um Vorschriften einer EU-ePrivacy-Verordnung (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation) er-gänzt werden. Aufbauend auf den Regelungen der DS-GVO soll die geplante EU-ePrivacy-Verordnung ein neues bereichsspezifisches Regelwerk schaffen, das einen besseren Schutz der Privatsphäre sowie neue Geschäftsmöglichkeiten für Unterneh-men im Online-Bereich ermöglicht. Sie soll die bisher geltende ePrivacy-Richtlinie (2002/58/EG) und die ergänzende sog. Cookie-Richtlinie (2009/136/EG) ablösen und – wie auch die DS-GVO – unmittelbare Geltung in allen EU-Mitgliedstaaten erlangen.
Allerdings ist es um das Gesetzgebungsverfahren ruhig geworden. So basiert der jet-zige Entwurf noch auf einem Vorschlag der EU-Kommission vom 10. Januar 2017. Über den Rat der Europäischen Union befindet sich dieser derzeit in der Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten. Auf heftige Kritik stoßen vor allem die Kernpunkte des Entwurfs, die die Nutzung von Cookies und vergleichbaren Tracking-Technologien so-wie das Direktmarketing und die Verarbeitung damit verbundener Kommunikationsda-ten betreffen. Denn diese hätten weitgehende Auswirkungen sowohl auf Unternehmen der digitalen Wirtschaft als auch auf Endnutzer und wären deshalb mit erheblichen praktischen Herausforderungen verbunden. Fraglich ist daher, ob der jetzige Entwurf noch eine Chance hat, das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich zu durchlaufen.
Der derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelte Fall „Planet49“ (Rechtssa-che C-673/17) belegt gleichwohl die Aktualität der in diesem Kontext bestehenden praktischen Herausforderungen, vor allem die bereits de lege lata bestehende dahin-gehende erhebliche Rechtsunsicherheit. Insgesamt zeigen die aktuellen Entwicklun-gen, dass in diesem Bereich mit grundsätzlichen Änderungen für Unternehmen und Verbraucher zu rechnen ist.
Ziel der Veranstaltung ist es, den datenschutzrechtlichen Status quo hinsichtlich der Verarbeitung elektronischer Kommunikations- und Trackingdaten unter der DS-GVO im Zusammenspiel mit den nationalen Gesetzen, insbesondere UWG und TMG, zu analysieren und einen Ausblick auf die jedenfalls möglichen künftigen Änderungen durch eine EU-ePrivacy-Verordnung oder einen etwaigen Regelungsbedarf zu geben.
Mit der Veranstaltung soll – in Anknüpfung an die Tagung zur DSGVO im Jahr 2017 – wieder in den gemeinsamen Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis eingetre-ten und insoweit der rechtspolitische Diskurs um Notwendigkeit und Ausformung einer EU-ePrivacy-Verordnung im Gesamtzusammenhang des Datenschutzrechts gefördert werden.

Themen der Veranstaltung:

  • Einführung in den Stand um eine EU-ePrivacy-Verordnung – Was soll die Verordnung regeln, ist dies zweckmäßig und (wann) kommt sie? (Prof. Dr. Jörg Fritzsche, Universität Regensburg)
  • ePrivacy als Unternehmensrisiko – Eine Bestandsaufnahme (Paula Arnold, CIPP/E, Qurate Retail Group, United Kingdom)
  • Retargeting und Online Behavioural Advertising – Argumentationswege im rechtlichen Nebelfeld zwischen DS-GVO, TMG und dem Entwurf einer Entwurf einer EU-ePrivacy-Verordnung (Dr. Simon Menke, Otto Group)
  • Einwilligung im Online Marketing – Wege in die datenschutzrechtliche Legitimation? (RA Dr. Thorsten B. Behling, WTS Legal)
  • Werbung mit E-Mail, SMS und WhatsApp – Rechtliche Einordnung nach UWG und dem Entwurf einer EU-ePrivacy-Verordnung (Prof. Dr. Renate Schaub, Ruhr-Universität Bochum)
  • EU-ePrivacy-Verordnung – Chancen oder nur Risiken für Online-Medien? (Prof. Dr. Tobias Gostomzyk, Technische Universität Dortmund)
  • Anonymisierung als mögliche Lösung für gegenwärtige und künftige Herausforderun-gen des Online-Marketings? (M. Sc. Katharina Kohls, HGI Ruhr-Universität Bochum)
  • Blick aus der aufsichtsbehördlichen Praxis (Kristin Benedikt, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht)
  • Entwurf einer EU-ePrivacy-Verordnung – Was erscheint sinnvoll, was sollte auf den nochmaligen Prüfstand? – Abschließende Einschätzung und Fazit

Veranstalter: Institut für Geistiges Eigentum, Datenschutz und IT, Juristische Fakultät, Ruhr-Universität Bochum, in Kooperation mit dem Bochumer Kreis Gewerblicher Rechtsschutz e.V.,  unterstützt von der WTS

Tagungsort/-zeit:  Bochum – 6. Juni 2019 – 10:00 – 17:00 Uhr
Ruhr-Universität. Blue Square, Kortumstraße 90, 44787 Bochum

Anmeldung: Bitte melden Sie sich bis zum 31.05.2019 unter folgendem Link an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Vergabe der Plätze richtet sich nach der Reihen-folge der Anmeldungen.

Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch erstellt; über die Anerkennung (z. B. nach § 15 FAO) entscheidet die jeweils zuständige Stelle. Bitte geben Sie dem Organisationsteam bei der Registrierung am Veranstaltungstag Bescheid, dass Sie eine Teilnahmebescheinigung wünschen.

Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Amina Siedo (amina.siedo@rub.de, Tel. 0234/32-19555) und Frau Kerstin Hermle (kerstin.hermle@wts.de, Tel. 0211/200 50-613) gerne zur Verfügung.