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„Verkehrsregeln im Internet – wie haften Provider?“

Die technische Entwicklung der mit dem Internet verbundenen Nutzungs- wie Missbrauchsmöglichkeiten hat den Gesetzgeber ebenso wie die Gerichte gefordert, vielfach (vielleicht) auch überfordert. Im Spannungsfeld zwischen Verantwortlichkeit und Informations- sowie Meinungsfreiheit stehen insbesondere die Provider. Ob und inwieweit sie haften sollen, welchen „Spiel- oder Verkehrsregeln“ sie unterliegen sollen, ist oft mehr eine Glaubensfrage als eine den üblichen juristischen Auslegungsmethoden zugängliche Thematik.

Wie bei den Veranstaltungen des Bochumer Kreises üblich, soll zunächst durch den ersten der beiden Referenten, Herrn Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, der rechtliche Rahmen, in dem sich die Providerhaftung heute bewegt, mit einem Blick auf seine Entwicklungsgeschichte und einen Ausblick auf ungelöste ebenso wie künftig zu erwartende Problematiken dargestellt werden, während in dem nachfolgenden Vortrag Herr Dr. Wolfgang Nockelmann die in der Praxis für die Provider, ebenso aber auch die Nutzer relevanten Aspekte besprechen und die Frage nach der Praxistauglichkeit der gegenwärtigen Rechtslage sowie nach möglichen künftigen Entwicklungen stellen wird.

17:00 Uhr      Begrüßung

                        Vorsitzender Hartwig Kemner, Präsident des Landgerichts Bochum

17:10 Uhr      Prof. Dr. Nikolaus Peifer

Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht mit Urheberrecht, Gewerblichen Rechtsschutz, Neue Medien und Wirtschaftsrecht an der Universität Köln

18:00 Uhr      Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Nockelmann

Nockelmann Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, 44263 Dortmund, Am Kai 20

Anmeldungen bitte bis zum 30. Juni 2017 per Fax unter 0234 967-2768 oder per e-mail an simone.neumann@lg-bochum.nrw.de